Ergänzende Bedingungen zu den AGB der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 20.04.2026
§ 1 Anwendungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Beta-Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Sliplane Cloud Container Hostings im STRYKE Hub während der geschlossenen Beta-Phase. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) — insbesondere Ziffer 2.9 — und den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (AVV).
1.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- zwingende gesetzliche Vorschriften,
- der AVV (in datenschutzrechtlichen Fragen),
- diese Beta-Teilnahmebedingungen (in Beta-spezifischen Fragen),
- die AGB im Übrigen.
1.3 Mit der erstmaligen Aktivierung eines Sliplane-Produkts im STRYKE Hub bestätigt der Teilnehmer, diese Bedingungen gelesen zu haben und ihrer Geltung zuzustimmen.
§ 2 Zugang und Zugangskriterien
2.1 Die Teilnahme an der Beta ist zum Stand dieser Bedingungen ausschließlich bestehenden Kunden der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) aus dem Agenturbereich („STRYKE Marketing") vorbehalten, die hierzu durch STRYKE ausdrücklich eingeladen werden.
2.2 Der Zugang wird im STRYKE Hub Konto des Teilnehmers durch STRYKE freigeschaltet. STRYKE entscheidet über die Aufnahme nach billigem Ermessen und ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen.
2.3 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb der vom Teilnehmer autorisierten Nutzer im Sinne von Ziffer 2.11 der AGB ist untersagt.
§ 3 Leistungsumfang der Beta
3.1 STRYKE stellt dem Teilnehmer während der Beta-Phase Cloud Container auf Basis der Infrastruktur der Sliplane GmbH zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang — insbesondere die verfügbaren Instance-Typen, Standorte, Speicher- und Netzwerkressourcen sowie die Management-Funktionen im STRYKE Hub — ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Hub.
3.2 Der Leistungsumfang der Beta unterscheidet sich von einem regulären Produkt und kann insbesondere umfassen:
- reduzierte oder experimentelle Funktionen, die sich noch in Entwicklung befinden,
- höhere Fehleranfälligkeit als bei regulären Produkten,
- eingeschränkte Dokumentation,
- Funktionsänderungen ohne langfristige Ankündigung (§ 9).
3.3 STRYKE behält sich vor, den Leistungsumfang während der Beta-Phase zu erweitern, einzuschränken oder zu ändern. Wesentliche Änderungen, die die Nutzung durch den Teilnehmer erheblich beeinträchtigen, werden dem Teilnehmer in Textform mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen angekündigt.
§ 4 Preisgestaltung während der Beta
4.1 Die Nutzung der Sliplane-Produkte kann während der Beta-Phase reduziert bepreist oder teilweise kostenfrei sein. Maßgeblich sind die im STRYKE Hub zum Zeitpunkt der Aktivierung angezeigten Beta-Preise.
4.2 Vorbehalt der regulären Preisgestaltung. Mit der Beendigung der Beta-Phase oder mit der Überführung in ein reguläres Produkt gelten die zu diesem Zeitpunkt angekündigten regulären Preise. Die regulären Preise werden dem Teilnehmer gemäß Ziffer 2.9.3 der AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
4.3 Kündigungsrecht bei Preisankündigung. Stimmt der Teilnehmer den angekündigten regulären Preisen nicht zu, kann er den Vertrag über das betroffene Sliplane-Produkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der regulären Preise kündigen (vgl. Ziffer 1.8 und 8.6.5 der AGB). Hierauf wird STRYKE in der Preisankündigung besonders hinweisen.
4.4 Werden während der Beta kostenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen, werden diese nach den allgemeinen Regelungen der AGB (Ziffer 8) abgerechnet.
§ 5 Keine Verfügbarkeitszusage
5.1 Abweichend von Ziffer 7.1 der AGB sichert STRYKE während der Beta-Phase keine bestimmte Verfügbarkeit der Sliplane-Produkte zu. STRYKE bemüht sich um einen stabilen Betrieb, garantiert diesen jedoch nicht.
5.2 Wartungsfenster, Ausfälle einzelner Funktionen, Neustarts von Containern, Migrationen zwischen Standorten oder Instance-Typen sowie kurzfristige Funktionsänderungen sind während der Beta-Phase jederzeit möglich.
5.3 STRYKE wird über geplante Wartungsfenster nach Möglichkeit im STRYKE Hub oder per E-Mail informieren. Ungeplante Ausfälle werden so bald wie möglich kommuniziert.
5.4 Der Teilnehmer darf die Beta-Produkte nicht für Anwendungen einsetzen, bei denen eine ungeplante Unterbrechung zu einem erheblichen Schaden für den Teilnehmer oder für Dritte führen würde (z. B. sicherheitskritische Systeme, Anwendungen mit gesetzlich vorgegebener Verfügbarkeit, Produktivsysteme ohne alternatives Fallback).
§ 6 Datenverarbeitung und AVV-Geltung
6.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Teilnehmer über die Sliplane-Produkte verarbeiten lässt, gilt der zwischen den Parteien abgeschlossene AVV. Die Sliplane GmbH ist Unterauftragsverarbeiterin gemäß Anlage 3 des AVV.
6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die in den Containern und Services verarbeiteten personenbezogenen Daten auf das für die Beta erforderliche Maß zu beschränken. Die Verarbeitung besonders sensibler Daten (Art. 9, 10 DSGVO) in den Beta-Containern setzt die gesonderte Information von STRYKE nach Ziffer 10.2 des AVV voraus.
6.3 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des AVV gelten auch für die Beta-Produkte. STRYKE weist darauf hin, dass einzelne Schutzmaßnahmen während der Beta noch in Härtung und Weiterentwicklung sind; der Teilnehmer berücksichtigt dies bei der Auswahl der in den Beta-Produkten verarbeiteten Daten.
§ 7 Feedback und Mitwirkung
7.1 Die Beta dient der Erprobung und Verbesserung der Sliplane-Produkte. Der Teilnehmer wird gebeten, STRYKE strukturiertes Feedback zu den Produkten zu geben (z. B. über die im Hub bereitgestellten Feedback-Kanäle, per E-Mail an mail@stryke-marketing.de mit Betreff „Sliplane Beta" oder in individuell vereinbarter Form). Eine Verpflichtung zur Abgabe von Feedback besteht nicht, außer dies ist im Einzelfall schriftlich vereinbart worden.
7.2 Der Teilnehmer räumt STRYKE das nicht ausschließliche, unbefristete, unentgeltliche und übertragbare Recht ein, das abgegebene Feedback und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen von STRYKE zu verwenden, einschließlich der Nutzung in Produktbeschreibungen, Dokumentation und Marketingmaterialien in anonymisierter Form. Namensnennungen oder Zitate mit Bezug auf den Teilnehmer erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Teilnehmers in Textform.
7.3 Fehler, Sicherheitslücken oder Unregelmäßigkeiten, die dem Teilnehmer während der Beta bekannt werden, sind STRYKE unverzüglich zu melden. Sicherheitslücken sind ausschließlich vertraulich an mail@stryke-marketing.de mit Betreff „Security" zu melden; eine öffentliche Offenlegung vor Behebung durch STRYKE ist unzulässig.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Informationen, die der Teilnehmer im Rahmen der Beta über noch nicht öffentlich bekannte Funktionen, Produktpläne, Preismodelle, Benchmarks oder sonstige nicht veröffentlichte Details von STRYKE oder der Sliplane GmbH erhält, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte — einschließlich der öffentlichen Kommunikation in sozialen Netzwerken, Blogposts, Fachvorträgen oder gegenüber Wettbewerbern von STRYKE — ist ohne vorherige Zustimmung von STRYKE in Textform untersagt.
8.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder nachträglich ohne Zutun des Teilnehmers öffentlich bekannt werden,
- dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Offenlegung durch STRYKE nachweislich bereits bekannt waren,
- dem Teilnehmer nachträglich rechtmäßig durch einen Dritten ohne Verschwiegenheitspflicht zur Verfügung gestellt werden,
- aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; der Teilnehmer informiert STRYKE in diesem Fall vorab, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Veröffentlichungen durch den Teilnehmer. Screenshots, Produktbeschreibungen, Performance-Vergleiche und sonstige inhaltliche Darstellungen der Beta-Produkte gegenüber der Öffentlichkeit sind erst zulässig, nachdem STRYKE die betreffende Funktion öffentlich verfügbar gemacht hat, spätestens jedoch mit Ende der Beta und Überführung in ein reguläres Produkt. STRYKE kann einzelne Veröffentlichungen auf Anfrage des Teilnehmers auch vorher in Textform freigeben.
8.4 Die Vertraulichkeitspflicht nach diesem Paragraphen besteht für die Dauer der Beta-Phase und 24 Monate über deren Beendigung hinaus fort.
§ 9 Beendigung der Beta
9.1 STRYKE kann die Beta-Phase ganz oder für einzelne Funktionen jederzeit in Textform beenden. Es gelten folgende Szenarien:
9.1.1 Überführung in ein reguläres Produkt. STRYKE kann ein Beta-Produkt in ein reguläres Produkt überführen. STRYKE kündigt dies mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und teilt dabei den regulären Leistungsumfang und die regulären Preise mit. Der Teilnehmer kann der Überführung nach § 4.3 widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt der Überführung kündigen.
9.1.2 Einstellung der Leistung. STRYKE kann ein Beta-Produkt einstellen. STRYKE kündigt dies mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. In dringenden Fällen — insbesondere bei Sicherheitsvorfällen, Entscheidungen des Unterauftragsverarbeiters Sliplane GmbH oder regulatorischen Anforderungen — kann die Vorlaufzeit verkürzt werden. STRYKE bemüht sich in diesem Fall, dem Teilnehmer eine angemessene Möglichkeit zum Datenexport nach § 10 einzuräumen.
9.1.3 Individueller Ausschluss. STRYKE kann einzelnen Teilnehmern aus wichtigem Grund den Zugang zur Beta entziehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen diese Bedingungen, gegen die AGB, gegen den AVV, gegen gesetzliche Vorschriften sowie bei Gefährdung der Infrastruktur oder anderer Beta-Teilnehmer. STRYKE informiert den Teilnehmer über den Ausschluss und dessen Grund; Ziffern 6.3.5 bis 6.3.15 der AGB gelten entsprechend.
9.2 Mit Beendigung der Beta endet das Recht des Teilnehmers zur Nutzung des betreffenden Beta-Produkts. Offene Rechnungen für vor Beendigung in Anspruch genommene Leistungen bleiben bestehen. Vorausgezahlte und nicht verbrauchte Beträge erstattet STRYKE dem Teilnehmer zeitanteilig, es sei denn, die Beendigung erfolgt aus einem Grund, den der Teilnehmer zu vertreten hat (§ 9.1.3).
9.3 Der Teilnehmer kann seinerseits die Teilnahme an der Beta jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gegenüber STRYKE oder über das STRYKE Hub Konto beenden. Die Regelungen zu Löschung und Datenexport (§ 10) gelten entsprechend.
§ 10 Datenexport bei Beta-Ende
10.1 STRYKE stellt dem Teilnehmer bei Beendigung der Beta (§ 9) nach dem Stand der Technik bestmögliche Unterstützung beim Export seiner in den Beta-Produkten gespeicherten Inhalte zur Verfügung. Eine Garantie für einen bestimmten Exportumfang, ein bestimmtes Exportformat oder eine vollständige Übernahme in Drittsysteme wird nicht gegeben.
10.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine in den Beta-Produkten gespeicherten Inhalte (insbesondere Container-Konfigurationen, Persistent Volumes, Laufzeitdaten) eigenständig regelmäßig zu sichern. Ziffer 4.5 der AGB gilt entsprechend. STRYKE weist den Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass Beta-Produkte keine reguläre Backup-Zusage enthalten.
10.3 Nach Ablauf der Export-Frist löscht STRYKE beziehungsweise der Unterauftragsverarbeiter Sliplane GmbH alle Inhalte des Teilnehmers in den betreffenden Beta-Produkten unwiderruflich. § 9 des AVV gilt entsprechend.
§ 11 Haftung während der Beta
11.1 Abweichend von Ziffer 13 der AGB ist die Haftung von STRYKE für Schäden, die aus Ausfällen, Performance-Einbußen, Datenverlust, Funktionsfehlern oder -einschränkungen während der Beta-Phase resultieren, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2 Unberührt bleibt die Haftung von STRYKE
- im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
- nach Art. 82 DSGVO im Außenverhältnis zu betroffenen Personen,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder Beschaffenheitsgarantie.
11.3 Für den Verlust von Daten haftet STRYKE bei leichter Fahrlässigkeit während der Beta-Phase nicht. Im Übrigen gilt Ziffer 13.3 der AGB mit der Maßgabe, dass der Teilnehmer seine Daten während der Beta in besonders kurzen Intervallen und in geeigneter Form sichert (§ 10.2).
11.4 Die Haftungsbegrenzung dieses Paragraphen entspricht dem Wesen einer kostenfreien oder vergünstigten Beta-Teilnahme (§ 4.1) und dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Produkte noch nicht den Reifegrad regulärer Angebote erreicht haben.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen. STRYKE kann diese Beta-Teilnahmebedingungen nach Maßgabe von Ziffer 1.7 und 1.8 der AGB ändern. Aufgrund der Natur der Beta sind häufigere Anpassungen als bei regulären Produkten möglich; STRYKE wird den Teilnehmer über Änderungen vier Wochen vor Wirksamwerden informieren.
12.2 Ende der Vertraulichkeitspflicht. § 8 bleibt über die Beendigung der Beta-Teilnahme hinaus wirksam (§ 8.4).
12.3 Geltung der AGB und des AVV. Soweit in diesen Beta-Teilnahmebedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die AGB der STRYKE Marketing UG (haftungsbeschränkt) sowie der zwischen den Parteien abgeschlossene AVV.
— Ende der Beta-Teilnahmebedingungen —

